Wer zahlt den Makler beim Wohnung verkaufen? Alle wichtigen Infos

10.04.2025 33 mal gelesen 0 Kommentare
  • Seit 2020 gilt das Bestellerprinzip, wonach der Auftraggeber den Makler bezahlt.
  • Bei einer Einigung können Käufer und Verkäufer die Maklerkosten teilen.
  • Löwenherz Immobilien unterstützt Sie bei der transparenten Klärung der Maklerkosten.

Einführung: Warum die Frage nach der Maklerprovision wichtig ist

Beim Verkauf einer Wohnung stellt sich früher oder später die Frage: Wer zahlt eigentlich die Maklerprovision? Diese Frage ist nicht nur für Verkäufer, sondern auch für Käufer von zentraler Bedeutung, da die Höhe der Provision oft mehrere Tausend Euro ausmacht und somit einen erheblichen Einfluss auf die Gesamtkosten hat. Die gesetzlichen Regelungen zur Aufteilung der Maklerkosten, die seit Dezember 2020 gelten, haben hier für mehr Transparenz gesorgt, werfen aber gleichzeitig neue Fragen auf.

Die Bedeutung der Maklerprovision liegt nicht nur in ihrer finanziellen Dimension. Sie beeinflusst auch die Dynamik zwischen Käufer und Verkäufer. Eine klare Regelung schafft Sicherheit und verhindert Missverständnisse oder Konflikte. Zudem ist die Provision ein entscheidender Faktor bei der Kalkulation der Gesamtkosten eines Immobiliengeschäfts. Gerade in Regionen mit hohen Immobilienpreisen, wie beispielsweise in Großstädten oder Ballungszentren, kann die Maklerprovision einen spürbaren Unterschied machen.

Für Verkäufer ist es außerdem wichtig zu wissen, dass die Wahl eines Maklers nicht nur mit Kosten verbunden ist, sondern auch einen erheblichen Mehrwert bieten kann. Ein erfahrener Makler sorgt für eine professionelle Vermarktung, realistische Preisfindung und eine reibungslose Abwicklung des Verkaufsprozesses. Doch all das hat seinen Preis – und genau hier kommt die Frage ins Spiel, wie diese Kosten fair verteilt werden.

Zusammengefasst: Die Frage nach der Maklerprovision ist essenziell, weil sie nicht nur die finanziellen Aspekte eines Verkaufs beeinflusst, sondern auch die rechtliche und zwischenmenschliche Ebene berührt. Ein fundiertes Verständnis der aktuellen Regelungen und der regionalen Unterschiede ist daher unverzichtbar, um bei einem Wohnungsverkauf gut informiert und vorbereitet zu sein.

Gesetzliche Regelung zur Maklerprovision: Was gilt seit Dezember 2020?

Seit dem 23. Dezember 2020 gelten in Deutschland neue gesetzliche Regelungen zur Aufteilung der Maklerprovision beim Verkauf von Immobilien. Diese Änderungen wurden eingeführt, um die finanzielle Belastung fairer zwischen Verkäufer und Käufer zu verteilen und die Transparenz bei Immobiliengeschäften zu erhöhen. Die Regelungen betreffen ausschließlich Privatverkäufe von Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen. Gewerbeimmobilien, Grundstücke oder Mehrfamilienhäuser fallen nicht unter diese Vorschriften.

Das zentrale Prinzip der neuen Regelung lautet: Die Maklerprovision muss mindestens zu 50 % vom Verkäufer getragen werden. Das bedeutet, dass der Verkäufer verpflichtet ist, mindestens die Hälfte der Maklerkosten zu übernehmen, während die andere Hälfte auf den Käufer entfällt. In der Praxis wird die Provision in vielen Fällen gleichmäßig aufgeteilt, also 50:50. Diese Regelung greift jedoch nur, wenn der Maklervertrag vom Verkäufer abgeschlossen wurde und der Makler sowohl für den Verkäufer als auch für den Käufer tätig ist.

Eine weitere wichtige Neuerung ist, dass der Verkäufer die Zahlung seines Anteils an der Provision nachweisen muss, bevor der Käufer seinen Anteil begleichen darf. Dies sorgt für zusätzliche Sicherheit und stellt sicher, dass die Kosten fair verteilt werden. Sollte der Verkäufer die Maklerkosten vollständig übernehmen wollen, ist dies ebenfalls möglich, jedoch nicht verpflichtend.

Die Regelung zielt darauf ab, eine ausgewogene Kostenverteilung zu schaffen und gleichzeitig die Verhandlungsposition beider Parteien zu stärken. Käufer profitieren von einer klaren Kostenstruktur, während Verkäufer sich darauf verlassen können, dass die Maklerprovision nicht vollständig auf ihnen lastet.

Zusammengefasst bietet die gesetzliche Neuregelung seit Dezember 2020 mehr Fairness und Transparenz bei der Abwicklung von Immobilienverkäufen. Dennoch bleibt es wichtig, die genauen Details des Maklervertrags zu prüfen, um Missverständnisse oder unerwartete Kosten zu vermeiden.

Vorteile und Nachteile der Maklerprovision-Aufteilung zwischen Verkäufer und Käufer

Pro Contra
Fairere Kostenverteilung seit der Gesetzesänderung 2020 (mindestens 50:50). Erhebliche Zusatzkosten für Käufer durch Kombination von Grunderwerbsteuer, Notarkosten und Maklerprovision.
Erhöhter Schutz für Käufer durch Nachweispflicht des Verkäufers für seinen Provisionsanteil. Verkäufer empfinden die Pflicht zur Kostenübernahme teilweise als Belastung, besonders bei niedrigen Verkaufspreisen.
Der Einsatz eines Maklers führt meist zu einer professionellen Vermarktung und einem optimierten Verkaufserlös. Provisionen in Deutschland zählen zu den höchsten in Europa (bis zu 7,14 % des Kaufpreises).
Individuelle Vereinbarungen können getroffen werden, z. B. vollständige Kostenübernahme durch den Verkäufer zur Verkaufsförderung. Komplexe Regelung führt oft zu Unsicherheiten bei privaten Wohnungsverkäufen.
Klare Transparenz durch die gesetzliche Verpflichtung, die Regelung im Maklervertrag festzuhalten. In Bundesländern mit hohen üblichen Provisionssätzen (z. B. Bayern, Brandenburg) kann dies Käufer und Verkäufer stärker belasten.

Wer übernimmt die Zahlung beim Wohnungsverkauf? Verkäufer, Käufer oder beide?

Die Frage, wer die Maklerprovision beim Wohnungsverkauf übernimmt, lässt sich nicht pauschal beantworten, da sie von mehreren Faktoren abhängt. Grundsätzlich sieht die gesetzliche Regelung vor, dass sich Verkäufer und Käufer die Kosten mindestens zu gleichen Teilen teilen müssen. Doch wie genau diese Aufteilung erfolgt, hängt von der individuellen Vereinbarung und der Art des Maklervertrags ab.

Verkäufer als Auftraggeber: In den meisten Fällen beauftragt der Verkäufer den Makler, um die Immobilie professionell zu vermarkten. Hier greift die gesetzliche Vorgabe, dass der Verkäufer mindestens 50 % der Maklerprovision übernehmen muss. Diese Regelung gilt jedoch nur, wenn der Makler auch für den Käufer tätig wird, beispielsweise durch die Vermittlung von Besichtigungsterminen oder die Bereitstellung von Verkaufsunterlagen.

Käufer als Mitzahler: Der Käufer ist verpflichtet, seinen Anteil an der Provision zu zahlen, sobald der Verkäufer nachweist, dass er seinen eigenen Anteil bereits beglichen hat. Dies schützt den Käufer vor einer ungleichen Kostenverteilung und sorgt für Transparenz. In einigen Fällen kann der Käufer auch freiwillig einen höheren Anteil übernehmen, etwa wenn der Verkäufer bereit ist, den Kaufpreis entsprechend anzupassen.

Individuelle Vereinbarungen: Abseits der gesetzlichen Mindestregelung können Verkäufer und Käufer auch andere Vereinbarungen treffen. Beispielsweise kann der Verkäufer die Provision vollständig übernehmen, um den Verkauf attraktiver zu gestalten. Solche Absprachen sind besonders in Regionen mit hoher Nachfrage üblich, wo Verkäufer eine stärkere Verhandlungsposition haben.

Ausnahmen: Bei bestimmten Immobilientypen, wie Gewerbeobjekten oder Mehrfamilienhäusern, gelten die gesetzlichen Vorgaben zur Provisionsteilung nicht. Hier können die Kosten frei zwischen den Parteien ausgehandelt werden.

Zusammengefasst: Die Zahlung der Maklerprovision beim Wohnungsverkauf wird in der Regel zwischen Verkäufer und Käufer aufgeteilt. Die genaue Verteilung hängt jedoch von der Art des Maklervertrags, der Verhandlungsposition der Parteien und individuellen Absprachen ab. Es lohnt sich daher, die Details vorab genau zu klären, um Missverständnisse zu vermeiden.

Höhe der Maklerprovision: Regionale Unterschiede und Richtwerte

Die Höhe der Maklerprovision variiert in Deutschland je nach Bundesland und ist oft ein entscheidender Faktor bei der Kalkulation der Gesamtkosten eines Immobilienverkaufs. Obwohl die Provision rechtlich frei verhandelbar ist, haben sich in den einzelnen Regionen bestimmte Richtwerte etabliert, die sich meist im Bereich zwischen 5,95 % und 7,14 % des Kaufpreises bewegen. Diese Werte verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Regionale Unterschiede:

  • Höhere Provisionssätze: In Bundesländern wie Bayern, Berlin und Brandenburg liegt die Maklerprovision häufig bei 7,14 %. Hier wird der Höchstsatz am häufigsten angewendet, was insbesondere in Großstädten mit hohen Immobilienpreisen ins Gewicht fällt.
  • Mittlere Provisionssätze: In Hamburg beträgt die übliche Provision 6,25 %, während in Bundesländern wie Schleswig-Holstein oder Hessen Werte um die 6 % üblich sind.
  • Niedrigere Provisionssätze: In Bremen und Mecklenburg-Vorpommern liegt die Maklerprovision oft bei 5,95 %, was diese Regionen zu den günstigeren in Bezug auf Maklerkosten macht.

Aufteilung zwischen Käufer und Verkäufer: Die regionale Praxis kann auch beeinflussen, wie die Provision zwischen den Parteien aufgeteilt wird. In einigen Bundesländern, wie Sachsen oder Thüringen, war es vor der gesetzlichen Regelung üblich, dass der Käufer die gesamte Provision trägt. In anderen Regionen, wie Hamburg oder Nordrhein-Westfalen, wurde die Provision traditionell bereits zwischen Käufer und Verkäufer geteilt.

Besonderheiten bei hochpreisigen Immobilien: Bei exklusiven oder sehr hochpreisigen Objekten sind Makler oft bereit, über die Höhe der Provision zu verhandeln. Hier kann der Prozentsatz sinken, da der absolute Betrag aufgrund des hohen Kaufpreises dennoch attraktiv bleibt.

Zusammengefasst hängt die Höhe der Maklerprovision stark von der Region, den Marktbedingungen und der Art der Immobilie ab. Es lohnt sich, vorab die regionalen Richtwerte zu prüfen und bei Bedarf Verhandlungen mit dem Makler zu führen, um die Kosten zu optimieren.

Wie und wann wird die Maklerprovision fällig?

Die Fälligkeit der Maklerprovision ist ein zentraler Punkt, der sowohl für Verkäufer als auch Käufer von Bedeutung ist. Grundsätzlich wird die Provision erst dann fällig, wenn der Makler seine Leistung vollständig erbracht hat. Dies bedeutet, dass ein rechtsgültiger Kaufvertrag zwischen Käufer und Verkäufer abgeschlossen sein muss. Ohne diesen Vertrag besteht kein Anspruch auf die Zahlung der Provision.

Wann genau wird die Provision gezahlt?

  • Die Maklerprovision wird nach der notariellen Beurkundung des Kaufvertrags fällig. Dies ist der Zeitpunkt, an dem der Verkauf rechtlich verbindlich wird.
  • In der Regel stellt der Makler unmittelbar nach der Beurkundung eine Rechnung aus, die eine Zahlungsfrist enthält. Diese Frist beträgt üblicherweise 7 bis 14 Tage.
  • Wichtig: Der Käufer ist erst zur Zahlung seines Anteils verpflichtet, wenn der Verkäufer nachweisen kann, dass er seinen eigenen Anteil bereits beglichen hat. Dies schützt den Käufer vor einer ungleichen Kostenverteilung.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

  • Der Makler muss nachweisen, dass er den Vertragsabschluss aktiv vermittelt oder wesentlich dazu beigetragen hat. Dies umfasst beispielsweise die Organisation von Besichtigungen, die Verhandlung zwischen den Parteien oder die Bereitstellung von Verkaufsunterlagen.
  • Ein schriftlicher Maklervertrag ist zwar nicht zwingend erforderlich, jedoch empfehlenswert, um die Rechte und Pflichten klar zu regeln.

Was passiert bei Rücktritt oder Nichtzustandekommen des Vertrags?

  • Kommt der Kaufvertrag nicht zustande, besteht kein Anspruch auf die Maklerprovision. Dies gilt auch, wenn eine der Parteien nachträglich vom Vertrag zurücktritt.
  • Ausnahmen können bestehen, wenn der Maklervertrag spezielle Klauseln enthält, die eine Vergütung für bestimmte Leistungen unabhängig vom Vertragsabschluss vorsehen. Solche Vereinbarungen sollten jedoch klar und transparent im Vorfeld kommuniziert werden.

Zusammengefasst wird die Maklerprovision erst nach Abschluss des Kaufvertrags und unter klar definierten Bedingungen fällig. Käufer und Verkäufer sollten die genauen Zahlungsmodalitäten im Maklervertrag prüfen, um Missverständnisse zu vermeiden und rechtlich abgesichert zu sein.

Verhandlungsspielräume: Kann die Provision reduziert werden?

Die Maklerprovision ist grundsätzlich verhandelbar, da es sich hierbei um eine frei vereinbare Vergütung handelt. Das bedeutet, dass sowohl Verkäufer als auch Käufer die Möglichkeit haben, mit dem Makler über die Höhe der Provision zu sprechen und individuelle Vereinbarungen zu treffen. Doch wie groß sind die Spielräume tatsächlich, und welche Faktoren beeinflussen die Verhandlungsbasis?

Faktoren, die die Verhandlungsbereitschaft des Maklers beeinflussen:

  • Marktlage: In Regionen mit hoher Nachfrage und wenigen verfügbaren Immobilien sind Makler oft weniger bereit, ihre Provision zu reduzieren. In schwächeren Märkten hingegen, wo Immobilien schwerer zu verkaufen sind, kann es leichter sein, über die Höhe der Provision zu verhandeln.
  • Immobilientyp: Hochpreisige oder exklusive Objekte bieten oft mehr Verhandlungsspielraum, da der absolute Provisionsbetrag auch bei einem niedrigeren Prozentsatz attraktiv bleibt.
  • Leistungsumfang: Wird der Makler mit einem kleineren Leistungspaket beauftragt, beispielsweise nur mit der Vermittlung von Interessenten ohne umfassende Vermarktung, kann dies die Provision senken.
  • Alleinauftrag: Wenn der Makler einen Exklusivvertrag erhält, ist er möglicherweise bereit, die Provision zu reduzieren, da er sicher sein kann, dass er bei einem erfolgreichen Verkauf vergütet wird.

Strategien für erfolgreiche Verhandlungen:

  • Bereiten Sie sich gut vor, indem Sie die üblichen Provisionssätze in Ihrer Region recherchieren. So können Sie realistische Vorschläge machen.
  • Argumentieren Sie sachlich und zeigen Sie auf, warum eine Reduzierung der Provision gerechtfertigt sein könnte, etwa bei einer besonders attraktiven Immobilie oder einer schnellen Verkaufswahrscheinlichkeit.
  • Erwägen Sie eine Staffelung der Provision, bei der der Makler einen höheren Prozentsatz erhält, wenn der Verkaufspreis über einer bestimmten Schwelle liegt. Dies kann beide Seiten motivieren.

Wichtiger Hinweis: Eine vollständige Umgehung der Maklerprovision ist in der Regel nicht möglich, da der Makler für seine erbrachte Leistung rechtlich Anspruch auf eine Vergütung hat. Es ist daher ratsam, auf eine faire und transparente Lösung hinzuarbeiten, die beide Parteien zufriedenstellt.

Zusammengefasst: Die Reduzierung der Maklerprovision ist möglich, hängt jedoch stark von der Marktsituation, dem Objekt und der Verhandlungsstrategie ab. Eine offene Kommunikation und ein klarer Fokus auf gegenseitige Vorteile sind der Schlüssel zu einer erfolgreichen Einigung.

Besonderheiten bei anderen Immobilientypen: Was gilt bei Gewerbe oder Mehrfamilienhäusern?

Beim Verkauf von Gewerbeimmobilien oder Mehrfamilienhäusern gelten andere Regelungen als bei Einfamilienhäusern oder Eigentumswohnungen. Diese Immobilientypen fallen nicht unter die gesetzlichen Vorgaben zur Aufteilung der Maklerprovision, die seit Dezember 2020 für Privatverkäufe gelten. Das bedeutet, dass die Kostenverteilung hier individuell zwischen den Parteien ausgehandelt werden kann.

Gewerbeimmobilien:

  • Die Maklerprovision wird bei Gewerbeobjekten häufig vollständig vom Käufer getragen, insbesondere wenn der Makler ausschließlich für den Käufer tätig ist.
  • Es gibt keine gesetzliche Begrenzung der Provisionshöhe. Übliche Sätze liegen jedoch oft zwischen 3 % und 5 % des Kaufpreises, können aber je nach Komplexität des Geschäfts variieren.
  • Bei langfristigen Gewerbemietverträgen wird die Provision oft als Vielfaches der monatlichen Nettokaltmiete berechnet, beispielsweise zwei bis drei Monatsmieten.

Mehrfamilienhäuser:

  • Für Mehrfamilienhäuser gelten ebenfalls keine gesetzlichen Vorgaben zur Provisionsteilung. Häufig wird die Provision individuell zwischen Käufer und Verkäufer ausgehandelt.
  • Die Höhe der Provision kann von der Größe des Objekts, der Anzahl der Wohneinheiten und dem erzielbaren Mietzins abhängen. Hier sind Verhandlungsspielräume oft größer als bei kleineren Objekten.
  • Makler, die sich auf Mehrfamilienhäuser spezialisiert haben, bieten oft zusätzliche Dienstleistungen an, wie Marktanalysen oder die Bewertung des Mietpotenzials, was die Provision beeinflussen kann.

Individuelle Vereinbarungen: Bei beiden Immobilientypen sind maßgeschneiderte Vereinbarungen üblich. Verkäufer und Käufer können beispielsweise festlegen, dass der Makler ausschließlich eine Partei vertritt, was die Kostenverteilung beeinflusst. Auch die Höhe der Provision ist flexibel und kann an die Komplexität des Verkaufs angepasst werden.

Zusammengefasst: Bei Gewerbeimmobilien und Mehrfamilienhäusern gibt es keine gesetzlich vorgeschriebene Aufteilung der Maklerprovision. Die Kosten und deren Verteilung hängen stark von der Art der Immobilie, der Marktsituation und den individuellen Vereinbarungen ab. Käufer und Verkäufer sollten daher frühzeitig klären, welche Regelungen für ihr Geschäft gelten.

Steuerliche Aspekte: Kann man die Maklerprovision absetzen?

Die Maklerprovision kann unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich geltend gemacht werden, was sowohl für Käufer als auch für Verkäufer von Immobilien von Vorteil sein kann. Ob und in welchem Umfang eine Absetzbarkeit möglich ist, hängt dabei vor allem von der Nutzungsart der Immobilie ab.

1. Immobilien zur Eigennutzung:

  • Wenn die Immobilie vom Käufer selbst genutzt wird, kann die Maklerprovision nicht steuerlich abgesetzt werden. Dies gilt sowohl für den Kauf als auch für den Verkauf der Immobilie.
  • Grund: Die Kosten gelten in diesem Fall als private Ausgaben, die steuerlich nicht berücksichtigt werden dürfen.

2. Vermietete Immobilien:

  • Beim Kauf einer Immobilie, die zur Vermietung vorgesehen ist, kann die Maklerprovision als Teil der sogenannten Anschaffungskosten geltend gemacht werden. Diese werden über die Abschreibung (AfA) steuerlich berücksichtigt.
  • Auch beim Verkauf einer vermieteten Immobilie können die Maklerkosten als Werbungskosten in der Steuererklärung angesetzt werden, da sie im Zusammenhang mit der Einkünfteerzielung stehen.

3. Gewerbliche Nutzung:

  • Wird die Immobilie gewerblich genutzt, können sowohl Käufer als auch Verkäufer die Maklerprovision in der Regel als Betriebsausgabe absetzen. Dies reduziert die steuerliche Belastung des Unternehmens.
  • Voraussetzung ist, dass die Kosten klar dem Gewerbebetrieb zugeordnet werden können.

4. Steuerliche Absetzbarkeit bei Immobilienverkäufen:

  • Verkäufer können die Maklerprovision nur dann steuerlich geltend machen, wenn die Immobilie innerhalb der Spekulationsfrist von zehn Jahren verkauft wird und dabei ein steuerpflichtiger Gewinn erzielt wird. In diesem Fall zählen die Maklerkosten zu den Veräußerungskosten, die den Gewinn mindern.
  • Wird die Immobilie nach Ablauf der Spekulationsfrist verkauft, entfällt die Möglichkeit, die Provision steuerlich abzusetzen, da der Verkauf steuerfrei ist.

Wichtige Hinweise:

  • Die steuerliche Absetzbarkeit der Maklerprovision sollte immer mit einem Steuerberater oder einem Experten für Immobilienbesteuerung besprochen werden, um alle individuellen Faktoren zu berücksichtigen.
  • Eine klare Dokumentation der Maklerkosten, beispielsweise durch Rechnungen und Zahlungsnachweise, ist essenziell, um diese bei der Steuererklärung korrekt angeben zu können.

Zusammengefasst: Die steuerliche Absetzbarkeit der Maklerprovision hängt von der Nutzung der Immobilie und den steuerlichen Rahmenbedingungen ab. Während Eigennutzer keine Vorteile haben, können Vermieter, gewerbliche Käufer und Verkäufer innerhalb der Spekulationsfrist von steuerlichen Erleichterungen profitieren.

Praxisbeispiel: Berechnung der Kosten beim Verkauf einer Wohnung

Um die Maklerprovision und die damit verbundenen Kosten beim Verkauf einer Wohnung besser zu verstehen, betrachten wir ein konkretes Praxisbeispiel. Dabei gehen wir von einer Immobilie aus, die zu einem Verkaufspreis von 350.000 Euro veräußert wird. Die übliche Maklerprovision in diesem Szenario beträgt 6 % des Kaufpreises, inklusive Mehrwertsteuer. Laut gesetzlicher Regelung wird die Provision zwischen Verkäufer und Käufer zu gleichen Teilen aufgeteilt.

Berechnung der Maklerprovision:

  • Gesamte Maklerprovision: 6 % von 350.000 Euro = 21.000 Euro
  • Hälfte der Provision für den Verkäufer: 21.000 Euro ÷ 2 = 10.500 Euro
  • Hälfte der Provision für den Käufer: 21.000 Euro ÷ 2 = 10.500 Euro

In diesem Beispiel trägt sowohl der Verkäufer als auch der Käufer jeweils 10.500 Euro der Maklerkosten. Diese Beträge werden nach Abschluss des notariellen Kaufvertrags fällig.

Zusätzliche Kosten für den Verkäufer:

  • Eventuelle Kosten für die Aufbereitung der Immobilie, wie Renovierungen oder Home Staging, um den Verkaufspreis zu maximieren.
  • Notarkosten für die Löschung bestehender Grundschulden, falls noch eine Finanzierung auf der Immobilie lastet.

Zusätzliche Kosten für den Käufer:

  • Grunderwerbsteuer, die je nach Bundesland zwischen 3,5 % und 6,5 % des Kaufpreises liegt.
  • Notarkosten und Gebühren für den Grundbucheintrag, die in der Regel etwa 1,5 % des Kaufpreises ausmachen.

Gesamtkosten im Überblick:

  • Verkäufer: Neben der Maklerprovision von 10.500 Euro könnten zusätzliche Ausgaben für die Vorbereitung des Verkaufs anfallen. Diese variieren je nach Zustand der Immobilie.
  • Käufer: Neben der Maklerprovision von 10.500 Euro kommen Kaufnebenkosten wie Grunderwerbsteuer und Notargebühren hinzu. Bei einem Kaufpreis von 350.000 Euro können diese Nebenkosten schnell weitere 20.000 bis 25.000 Euro betragen.

Dieses Beispiel zeigt, wie wichtig es ist, die Maklerprovision und alle weiteren Kosten frühzeitig in die Finanzplanung einzubeziehen. Eine klare Aufstellung der Ausgaben hilft beiden Parteien, Überraschungen zu vermeiden und den Verkauf oder Kauf der Immobilie erfolgreich abzuwickeln.

Tipps für eine faire Provisionsteilung

Eine faire Aufteilung der Maklerprovision ist entscheidend, um den Verkaufsprozess harmonisch und transparent zu gestalten. Mit den richtigen Ansätzen und einer klaren Kommunikation können sowohl Verkäufer als auch Käufer eine für beide Seiten zufriedenstellende Lösung finden. Hier sind einige praktische Tipps, um eine gerechte Kostenverteilung zu erreichen:

  • Frühzeitige Klärung der Provisionsaufteilung: Besprechen Sie bereits zu Beginn des Verkaufsprozesses, wie die Maklerprovision aufgeteilt werden soll. Dies verhindert Missverständnisse und schafft von Anfang an Klarheit.
  • Vertragliche Regelungen: Achten Sie darauf, dass die Aufteilung der Provision im Maklervertrag eindeutig festgehalten wird. So haben beide Parteien eine rechtliche Grundlage, auf die sie sich berufen können.
  • Berücksichtigung der Marktsituation: In einem Verkäufermarkt, in dem die Nachfrage nach Immobilien hoch ist, kann der Verkäufer möglicherweise einen größeren Anteil der Provision übernehmen, um den Verkauf attraktiver zu gestalten. In einem Käufermarkt hingegen könnte eine gleichmäßige Teilung sinnvoller sein.
  • Individuelle Verhandlung: Jede Immobilie und jede Verkaufssituation ist einzigartig. Nutzen Sie die Möglichkeit, individuell mit dem Makler zu verhandeln, um eine faire Lösung zu finden, die den Bedürfnissen beider Parteien gerecht wird.
  • Transparenz bei den Maklerleistungen: Lassen Sie sich vom Makler genau erklären, welche Leistungen im Rahmen der Provision erbracht werden. So können Sie besser einschätzen, ob die Höhe der Kosten gerechtfertigt ist und wie diese zwischen Käufer und Verkäufer aufgeteilt werden sollten.
  • Flexibilität zeigen: Manchmal kann es sinnvoll sein, die Aufteilung der Provision an andere Faktoren zu koppeln, wie etwa den erzielten Verkaufspreis. Eine flexible Herangehensweise kann dazu beitragen, eine für beide Seiten faire Lösung zu finden.
  • Beratung durch Experten: Ziehen Sie bei Unsicherheiten einen Rechtsanwalt oder Steuerberater hinzu, um sicherzustellen, dass die Aufteilung der Provision rechtlich korrekt und steuerlich optimal gestaltet ist.

Eine faire Provisionsteilung basiert auf offener Kommunikation, klaren Vereinbarungen und einer guten Verhandlungsstrategie. Indem beide Parteien ihre Interessen und Möglichkeiten offenlegen, kann eine Lösung gefunden werden, die den Verkaufsprozess reibungslos und erfolgreich gestaltet.

Zusammenfassung: Die wichtigsten Infos auf einen Blick

Die Maklerprovision ist ein zentraler Bestandteil jedes Immobilienverkaufs und sollte von Anfang an in die Planung einbezogen werden. Sie beeinflusst nicht nur die Gesamtkosten, sondern auch die Dynamik zwischen Käufer und Verkäufer. Um eine reibungslose Abwicklung zu gewährleisten, ist es wichtig, die geltenden Regelungen und individuellen Gestaltungsmöglichkeiten zu kennen.

  • Gesetzliche Vorgaben: Seit Dezember 2020 gilt bei Privatverkäufen von Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen die Pflicht zur mindestens hälftigen Teilung der Maklerprovision zwischen Verkäufer und Käufer.
  • Regionale Unterschiede: Die Höhe der Provision variiert je nach Bundesland und liegt üblicherweise zwischen 5,95 % und 7,14 % des Kaufpreises.
  • Fälligkeit: Die Provision wird erst nach Abschluss des notariellen Kaufvertrags fällig. Käufer zahlen ihren Anteil erst, wenn der Verkäufer nachweist, dass er seinen Teil beglichen hat.
  • Verhandlungsspielräume: Die Höhe der Provision ist frei verhandelbar und kann an die Marktsituation, den Immobilientyp und den Leistungsumfang des Maklers angepasst werden.
  • Besonderheiten: Gewerbeimmobilien und Mehrfamilienhäuser unterliegen nicht den gesetzlichen Regelungen zur Provisionsteilung, was individuelle Vereinbarungen ermöglicht.
  • Steuerliche Aspekte: Die Absetzbarkeit der Maklerprovision hängt von der Nutzung der Immobilie ab. Vermietete oder gewerblich genutzte Objekte bieten hier Vorteile.

Eine gründliche Vorbereitung und offene Kommunikation zwischen allen Beteiligten sind entscheidend, um die Maklerprovision fair zu regeln und unerwartete Kosten zu vermeiden. Mit einem klaren Verständnis der rechtlichen Rahmenbedingungen und den richtigen Verhandlungsstrategien können Käufer und Verkäufer gleichermaßen profitieren.

Häufige Fragen zur Maklerprovision beim Wohnungsverkauf

Die Maklerprovision wirft bei vielen Verkäufern und Käufern Fragen auf, da sie ein wesentlicher Bestandteil der Kostenstruktur bei einem Immobilienverkauf ist. Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen, die Ihnen helfen, die wichtigsten Details zu verstehen und mögliche Unsicherheiten auszuräumen.

  • Was passiert, wenn der Makler keinen Käufer findet? Sollte der Makler trotz seiner Bemühungen keinen Käufer für die Immobilie finden, entsteht in der Regel kein Anspruch auf die Provision. Ausnahmen können bestehen, wenn im Maklervertrag eine sogenannte Aufwandsentschädigung vereinbart wurde. Diese deckt dann die entstandenen Kosten, wie z. B. für Marketingmaßnahmen.
  • Kann ich die Maklerprovision umgehen, wenn ich privat verkaufe? Ja, bei einem Privatverkauf ohne Makler fallen keine Provisionskosten an. Allerdings übernimmt der Verkäufer in diesem Fall alle Aufgaben wie Vermarktung, Besichtigungen und Vertragsverhandlungen selbst. Ein Makler kann durch seine Expertise den Verkaufsprozess erheblich erleichtern und oft einen besseren Preis erzielen.
  • Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenprovision? Die Innenprovision wird ausschließlich vom Verkäufer getragen und ist für den Käufer nicht sichtbar. Die Außenprovision hingegen wird direkt vom Käufer gezahlt. In vielen Fällen wird eine Kombination aus beiden Modellen genutzt, um die Kosten fair zu verteilen.
  • Wie wird die Maklerprovision vertraglich geregelt? Die Maklerprovision wird im Maklervertrag festgelegt. Dieser sollte schriftlich abgeschlossen werden und die Höhe der Provision, die Fälligkeit sowie die erbrachten Leistungen des Maklers klar definieren. Transparenz im Vertrag schützt beide Parteien vor Missverständnissen.
  • Kann die Maklerprovision nachträglich geändert werden? Eine nachträgliche Änderung der vereinbarten Provision ist nur möglich, wenn beide Parteien dem zustimmen. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn der Verkaufsprozess deutlich aufwendiger oder einfacher war als ursprünglich erwartet.
  • Was passiert, wenn mehrere Makler involviert sind? Sind mehrere Makler an der Vermittlung beteiligt, wird die Provision in der Regel unter ihnen aufgeteilt. Die genaue Verteilung hängt von den jeweiligen Vereinbarungen zwischen den Maklern und den Parteien ab. Für Käufer und Verkäufer bleibt der Gesamtbetrag der Provision jedoch unverändert.

Die Maklerprovision ist ein komplexes Thema, das viele Details umfasst. Ein genauer Blick in den Maklervertrag und eine offene Kommunikation mit dem Makler können helfen, alle Fragen im Vorfeld zu klären und den Verkaufsprozess reibungslos zu gestalten.

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Zusammenfassung des Artikels

Die Maklerprovision wird seit Dezember 2020 gesetzlich fairer zwischen Verkäufer und Käufer aufgeteilt, wobei der Verkäufer mindestens 50 % tragen muss. Regionale Unterschiede bei den Provisionssätzen (5,95–7,14 %) sowie individuelle Vereinbarungen beeinflussen die Gesamtkosten; Löwenherz Immobilien berät Sie kompetent zu allen Fragen rund um Ihren Wohnungsverkauf.

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Nützliche Tipps zum Thema:

  1. Informieren Sie sich über die gesetzlichen Regelungen zur Maklerprovision, die seit Dezember 2020 gelten. Diese besagen, dass die Maklerkosten bei Privatverkäufen von Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen mindestens zu 50 % vom Verkäufer getragen werden müssen.
  2. Klären Sie bereits vor Vertragsabschluss mit dem Makler, wie die Provision aufgeteilt wird, und stellen Sie sicher, dass dies im Maklervertrag transparent festgehalten wird. So vermeiden Sie Missverständnisse zwischen Käufer und Verkäufer.
  3. Nutzen Sie die Möglichkeit, die Maklerprovision zu verhandeln. Besonders bei hochpreisigen Immobilien oder einem starken Verkäufermarkt können individuelle Vereinbarungen getroffen werden, um die Kosten fair zu gestalten.
  4. Prüfen Sie die steuerlichen Aspekte der Maklerprovision: Während Eigennutzer keine steuerlichen Vorteile haben, können Vermieter oder gewerbliche Käufer die Kosten möglicherweise absetzen. Lassen Sie sich hierzu von einem Steuerberater beraten.
  5. Setzen Sie auf einen erfahrenen und professionellen Makler, der nicht nur den besten Preis für Ihre Immobilie erzielt, sondern auch eine reibungslose Abwicklung garantiert. Löwenherz Immobilien ist Ihr Immobilienexperte in der Region und Ihr Partner bei allen Fragen rund um den Verkauf Ihrer Immobilie.

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