Hausverkauf mit Makler: Wer trägt die Kosten?

01.12.2024 577 mal gelesen 0 Kommentare
  • In der Regel zahlt der Verkäufer die Maklerprovision.
  • In einigen Fällen wird die Provision zwischen Käufer und Verkäufer geteilt.
  • Löwenherz Immobilien bietet transparente und faire Kostenmodelle.

Einleitung

Beim Verkauf eines Hauses mit Hilfe eines Maklers stellt sich oft die Frage: Wer zahlt die Maklergebühr? Diese Frage ist nicht nur für Verkäufer, sondern auch für Käufer von großer Bedeutung. Die Antwort darauf kann die Gesamtkosten erheblich beeinflussen. In diesem Artikel klären wir, wer die Kosten trägt und welche Regelungen dabei zu beachten sind. Wir beleuchten die gesetzlichen Bestimmungen und zeigen, wie sich die Kosten fair verteilen lassen. So sind Sie bestens informiert, bevor Sie den Schritt zum Hausverkauf wagen.

Was ist eine Maklergebühr?

Die Maklergebühr, oft auch als Maklerprovision bezeichnet, ist das Honorar, das ein Immobilienmakler für seine Dienstleistungen erhält. Diese Gebühr wird fällig, wenn der Makler erfolgreich einen Käufer für die Immobilie gefunden hat. Die Höhe der Gebühr variiert, liegt aber in Deutschland meist zwischen 5,95 % und 7,14 % des Kaufpreises inklusive Mehrwertsteuer.

Ein Makler übernimmt viele Aufgaben, die den Verkaufsprozess erleichtern. Dazu gehören die Bewertung der Immobilie, das Erstellen von Exposés, die Organisation von Besichtigungen und die Verhandlung mit potenziellen Käufern. Diese Dienstleistungen rechtfertigen die Maklergebühr, die im Erfolgsfall anfällt.

Verteilung der Maklergebühren beim Hausverkauf

Modell Beschreibung Kostenverteilung
Doppelprovision Beide Parteien, Verkäufer und Käufer, teilen sich die Maklergebühr gleichmäßig. Jeweils 50 % der Maklergebühr von Verkäufer und Käufer
Einseitige Beauftragung Eine Partei übernimmt die gesamten Kosten, entweder Verkäufer oder Käufer. 100 % der Kosten durch eine Partei
Unentgeltliche Vereinbarung Der Makler arbeitet unentgeltlich für den Verkäufer, keine Kosten für Käufer. Keine Maklerkosten für Verkäufer und Käufer

Wer zahlt die Maklergebühr beim Hausverkauf?

Die Frage, wer die Maklergebühr beim Hausverkauf zahlt, hängt von der Vereinbarung zwischen den beteiligten Parteien ab. Grundsätzlich gibt es verschiedene Modelle, die angewendet werden können:

  • Doppelprovision: Hierbei teilen sich Verkäufer und Käufer die Kosten. Beide Parteien zahlen jeweils die Hälfte der vereinbarten Maklergebühr.
  • Einseitige Beauftragung: In diesem Fall übernimmt entweder der Verkäufer oder der Käufer die gesamte Gebühr. Der andere kann freiwillig einen Teil der Kosten tragen.
  • Unentgeltliche Vereinbarung: Manchmal arbeitet der Makler für den Verkäufer unentgeltlich, was bedeutet, dass auch der Käufer keine Gebühr zahlen muss.

Es ist wichtig, dass die Vereinbarungen schriftlich festgehalten werden, um Missverständnisse zu vermeiden. Zudem sollten beide Parteien über die rechtlichen Rahmenbedingungen informiert sein, um faire Entscheidungen zu treffen.

Möglichkeiten der Kostenverteilung

Beim Hausverkauf gibt es mehrere Möglichkeiten, die Maklerkosten zu verteilen. Diese Flexibilität ermöglicht es den Parteien, eine Lösung zu finden, die für beide Seiten akzeptabel ist. Hier sind die gängigsten Modelle:

  • Doppelprovision: Diese Option ist häufig und sieht vor, dass sowohl der Verkäufer als auch der Käufer jeweils die Hälfte der Maklergebühr zahlen. Diese Methode ist besonders fair, da beide Parteien von den Dienstleistungen des Maklers profitieren.
  • Einseitige Beauftragung: Eine Partei, entweder der Verkäufer oder der Käufer, übernimmt die gesamten Kosten. Dies kann der Fall sein, wenn eine der Parteien den Makler allein beauftragt hat und die andere Partei nicht zur Zahlung verpflichtet ist.
  • Unentgeltliche Vereinbarung: In einigen Fällen kann der Makler entscheiden, für den Verkäufer kostenlos zu arbeiten. Dies bedeutet, dass auch der Käufer keine Gebühr zahlen muss. Solche Vereinbarungen sind jedoch selten und sollten klar dokumentiert werden.

Es ist ratsam, alle Vereinbarungen schriftlich festzuhalten, um spätere Unklarheiten zu vermeiden. Eine transparente Kommunikation zwischen Verkäufer, Käufer und Makler ist der Schlüssel zu einer reibungslosen Abwicklung.

Gesetzliche Regelungen und Bestimmungen

Die gesetzlichen Regelungen rund um die Maklergebühr beim Hausverkauf sind in Deutschland klar definiert. Seit dem 23. Dezember 2020 gibt es neue Bestimmungen, die vor allem für Einfamilienhäuser und Eigentumswohnungen gelten. Diese Regelungen sollen eine faire Kostenverteilung zwischen Käufer und Verkäufer sicherstellen.

Ein zentrales Element ist, dass derjenige, der den Makler beauftragt, mindestens 50 % der Kosten tragen muss. Dies verhindert, dass die gesamte Gebühr auf den Käufer abgewälzt wird, was früher in einigen Regionen üblich war. Die gesetzliche Grundlage hierfür findet sich im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), insbesondere in den Paragraphen § 656a bis § 656d.

Diese Regelungen schaffen mehr Transparenz und Fairness im Immobilienmarkt. Dennoch bleibt Raum für individuelle Vereinbarungen, solange sie den gesetzlichen Vorgaben entsprechen. Es ist daher wichtig, sich im Vorfeld gut zu informieren und gegebenenfalls rechtlichen Rat einzuholen.

Regionale Unterschiede und Besonderheiten

In Deutschland gibt es regionale Unterschiede bei der Verteilung der Maklergebühren, die man nicht außer Acht lassen sollte. Diese Unterschiede resultieren aus traditionellen Praktiken und variierenden Marktbedingungen in den einzelnen Bundesländern.

Zum Beispiel war es in einigen Bundesländern, wie Bayern, lange üblich, dass der Käufer die gesamten Maklerkosten trägt. Mit den neuen gesetzlichen Regelungen hat sich dies jedoch geändert, sodass nun auch der Verkäufer einen Teil der Kosten übernehmen muss. In anderen Regionen, wie Sachsen, war die Aufteilung der Gebühren zwischen Käufer und Verkäufer schon vorher gängige Praxis.

Diese regionalen Besonderheiten können auch die Höhe der Maklerprovision beeinflussen. Während in einigen Gebieten die Gebühr eher am unteren Ende der Skala liegt, kann sie in anderen Regionen höher ausfallen. Es ist daher ratsam, sich über die spezifischen Gegebenheiten in der jeweiligen Region zu informieren, um Überraschungen zu vermeiden.

Ein erfahrener Makler, wie Löwenherz Immobilien, kann Ihnen dabei helfen, die regionalen Besonderheiten zu verstehen und eine faire Vereinbarung zu treffen. Sie sind Ihr Partner bei allen Immobilienfragen und unterstützen Sie kompetent bei Ihrem Hausverkauf.

Beispiele zur Veranschaulichung der Gebührenverteilung

Um die Verteilung der Maklergebühren besser zu verstehen, schauen wir uns einige Beispiele an. Diese helfen, die verschiedenen Modelle und deren Auswirkungen auf die Kosten zu veranschaulichen.

Angenommen, der Verkaufspreis eines Hauses beträgt 300.000 Euro und die Maklerprovision liegt bei 6 % des Kaufpreises. Die Gesamtkosten für den Makler belaufen sich somit auf 18.000 Euro.

  • Doppelprovision: Verkäufer und Käufer teilen sich die Kosten. Jeder zahlt 9.000 Euro. Diese Methode ist oft die fairste, da beide Parteien die Dienste des Maklers nutzen.
  • Einseitige Beauftragung: Der Verkäufer hat den Makler beauftragt und übernimmt die gesamten 18.000 Euro. Der Käufer zahlt keine Maklergebühr, was den Kauf für ihn günstiger macht.
  • Unentgeltliche Vereinbarung: Der Makler verzichtet auf eine Gebühr vom Verkäufer. Auch der Käufer muss nichts zahlen. Solche Vereinbarungen sind selten, können aber in besonderen Fällen vorkommen.

Diese Beispiele zeigen, wie unterschiedlich die Kostenverteilung sein kann. Es ist wichtig, dass alle Beteiligten im Vorfeld über die gewählte Methode informiert sind und diese schriftlich festhalten. So lassen sich Missverständnisse vermeiden und der Verkaufsprozess verläuft reibungslos.

Zusätzliche Kosten beim Immobilienkauf

Beim Kauf einer Immobilie fallen neben der Maklergebühr noch weitere zusätzliche Kosten an, die Käufer unbedingt einplanen sollten. Diese Nebenkosten können einen erheblichen Anteil der Gesamtkosten ausmachen und sollten nicht unterschätzt werden.

  • Grunderwerbsteuer: Diese Steuer variiert je nach Bundesland und liegt zwischen 3,5 % und 6,5 % des Kaufpreises. Sie ist eine der größten Nebenkosten beim Immobilienkauf.
  • Notarkosten: Für die Beurkundung des Kaufvertrags und die Eintragung ins Grundbuch fallen Notarkosten an. Diese belaufen sich in der Regel auf etwa 1,5 % bis 2 % des Kaufpreises.
  • Grundbuchkosten: Die Eintragung des neuen Eigentümers ins Grundbuch verursacht ebenfalls Kosten, die etwa 0,5 % des Kaufpreises betragen.
  • Eventuelle Renovierungskosten: Je nach Zustand der Immobilie können nach dem Kauf auch Renovierungs- oder Modernisierungskosten anfallen.

Diese zusätzlichen Kosten sollten Käufer bei der Finanzplanung berücksichtigen, um finanzielle Engpässe zu vermeiden. Eine umfassende Beratung durch Experten, wie Löwenherz Immobilien, kann helfen, alle anfallenden Kosten im Blick zu behalten und den Kaufprozess optimal zu gestalten.

Fazit

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Frage, wer die Maklergebühr beim Hausverkauf zahlt, von verschiedenen Faktoren abhängt. Gesetzliche Regelungen sorgen für mehr Fairness, indem sie eine Mindestbeteiligung des Auftraggebers vorschreiben. Dennoch bleibt Raum für individuelle Vereinbarungen, die den Bedürfnissen beider Parteien gerecht werden.

Regionale Unterschiede und zusätzliche Kosten beim Immobilienkauf sind ebenfalls wichtige Aspekte, die Käufer und Verkäufer berücksichtigen sollten. Eine gründliche Planung und transparente Kommunikation sind entscheidend, um den Verkaufsprozess reibungslos zu gestalten.

Für eine erfolgreiche Abwicklung empfiehlt es sich, auf die Expertise von Fachleuten wie Löwenherz Immobilien zu setzen. Sie stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite und helfen, die bestmögliche Lösung für alle Beteiligten zu finden.


FAQ zu Maklergebühren beim Hausverkauf

Wer zahlt die Maklergebühr beim Hausverkauf?

Die Maklergebühr wird von der Partei gezahlt, die den Makler beauftragt. Es gibt mehrere Modelle zur Kostenverteilung, darunter die Doppelprovision, bei der Käufer und Verkäufer je 50 % zahlen, oder die einseitige Beauftragung, bei der eine Partei die gesamten Kosten übernimmt.

Was ist die übliche Höhe der Maklergebühr in Deutschland?

In Deutschland beträgt die Maklergebühr in der Regel zwischen 5,95 % und 7,14 % des Kaufpreises inklusive Mehrwertsteuer. Diese Gebühr ist verhandelbar und kann je nach Bundesland variieren.

Was sind die gesetzlichen Regelungen zur Maklergebühr?

Seit dem 23. Dezember 2020 muss derjenige, der den Makler beauftragt, mindestens 50 % der Maklerkosten übernehmen. Diese Regelungen gelten vor allem für Einfamilienhäuser und Eigentumswohnungen und sollen eine faire Kostenverteilung sicherstellen.

Gibt es regionale Unterschiede bei der Maklergebühr?

Ja, es gibt regionale Unterschiede. In einigen Bundesländern, wie Bayern, war es üblich, dass der Käufer die gesamten Maklerkosten trägt. Mit den gesetzlichen Änderungen muss der Verkäufer nun mindestens einen Teil der Kosten übernehmen.

Welche zusätzlichen Kosten entstehen beim Immobilienkauf neben der Maklergebühr?

Zusätzlich zur Maklergebühr fallen weitere Kosten an, wie die Grunderwerbsteuer (zwischen 3,5 % und 6,5 % des Kaufpreises), Notarkosten (ca. 1,5 % bis 2 % des Kaufpreises) und Grundbuchkosten (etwa 0,5 % des Kaufpreises). Diese sollten bei der Finanzplanung berücksichtigt werden.

Ihre Meinung zu diesem Artikel

Bitte geben Sie eine gültige E-Mail-Adresse ein.
Bitte geben Sie einen Kommentar ein.
Keine Kommentare vorhanden

Zusammenfassung des Artikels

Beim Hausverkauf kann die Maklergebühr je nach Vereinbarung zwischen Verkäufer und Käufer unterschiedlich verteilt werden, wobei Modelle wie Doppelprovision oder einseitige Beauftragung üblich sind; seit 2020 müssen jedoch mindestens 50 % der Kosten vom Auftraggeber getragen werden. Löwenherz Immobilien ist Ihr Partner bei allen Fragen rund um den Verkauf Ihrer Immobilie in der Region.

...
Immobilienexperten in ihrer Nähe

Kontaktieren Sie uns mit ihren Fragen rund um das Thema Immobilien und profitieren Sie von unserem Know-How und unserem Netzwerk.

...
E-Mail für Fragen rund um Ihre Immobilienthemen

Sie haben ein aktuelles Immobilienthema?
Sie möchten Ihre Immobilie veräußern oder möchten Ihre Immobilie bewerten lassen?
Kontaktieren Sie uns unverbindlich über den Button unten.
Wir helfen Ihnen gerne rund um alle Fragen zum Thema Immobilien. 

Nützliche Tipps zum Thema:

  1. Informieren Sie sich über die verschiedenen Modelle zur Verteilung der Maklergebühren, wie die Doppelprovision oder die einseitige Beauftragung, um die für Sie günstigste Lösung zu finden.
  2. Stellen Sie sicher, dass alle Vereinbarungen zur Kostenübernahme schriftlich festgehalten werden, um Missverständnisse und rechtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden.
  3. Nutzen Sie die Expertise von Löwenherz Immobilien, Ihrem Immobilienexperten in der Region, um die besten Konditionen und eine faire Kostenverteilung beim Hausverkauf zu erreichen.
  4. Beachten Sie die gesetzlichen Bestimmungen, die seit dem 23. Dezember 2020 gelten, und stellen Sie sicher, dass der Auftraggeber mindestens 50 % der Maklergebühren übernimmt.
  5. Berücksichtigen Sie auch regionale Unterschiede und zusätzliche Kosten wie die Grunderwerbsteuer oder Notarkosten bei Ihrer Finanzplanung, um finanzielle Engpässe zu vermeiden.