Hauskauf: Das Bestellerprinzip verstehen und nutzen

05.02.2025 9 mal gelesen 0 Kommentare
  • Das Bestellerprinzip regelt, dass derjenige den Makler bezahlt, der ihn beauftragt hat.
  • Beim Hauskauf übernimmt in der Regel der Verkäufer die Maklerkosten, wenn er den Makler beauftragt hat.
  • Löwenherz Immobilien hilft Ihnen, das Bestellerprinzip zu Ihrem Vorteil zu nutzen.

Hauskauf: Einführung in das Bestellerprinzip

Der Kauf eines Hauses ist oft eine der größten finanziellen Entscheidungen im Leben. Dabei spielt das sogenannte Bestellerprinzip eine entscheidende Rolle, wenn es um die Kosten für den Makler geht. Doch was bedeutet das konkret für Käufer? Im Kern geht es darum, dass die Person, die den Makler beauftragt, auch für dessen Provision aufkommt. Diese Regelung sorgt für mehr Transparenz und Klarheit bei der Kostenverteilung. Für Käufer kann das bedeuten, dass sie nicht automatisch die gesamten Maklerkosten tragen müssen, sondern diese fair zwischen den Parteien aufgeteilt werden können.

Interessant ist, dass das Bestellerprinzip nicht nur eine gesetzliche Vorgabe ist, sondern auch Verhandlungsspielraum bietet. Käufer und Verkäufer können individuelle Vereinbarungen treffen, die für beide Seiten vorteilhaft sind. Wichtig ist dabei, sich im Vorfeld gut zu informieren und die Details im Kaufvertrag genau zu prüfen. Wer hier klug agiert, kann bares Geld sparen und gleichzeitig von den Dienstleistungen eines Maklers profitieren.

Das Bestellerprinzip: Definition und Anwendung beim Immobilienkauf

Das Bestellerprinzip beim Immobilienkauf regelt, wer die Maklerprovision zahlt. Es basiert auf einem einfachen Grundsatz: Wer bestellt, der zahlt. Im Kontext des Hauskaufs bedeutet dies, dass die Partei, die den Makler beauftragt, auch für dessen Vergütung verantwortlich ist. Diese Regelung wurde eingeführt, um die Kostenverteilung transparenter und gerechter zu gestalten.

Bei Immobilienkäufen kommt das Bestellerprinzip in zwei Varianten zur Anwendung:

  • Einseitige Beauftragung: Beauftragt nur der Verkäufer oder nur der Käufer den Makler, trägt die jeweilige Partei die volle Provision.
  • Doppelmakler-Modell: Der Makler wird von beiden Parteien genutzt, und die Kosten werden in der Regel zu gleichen Teilen aufgeteilt. Dies ist besonders häufig bei Immobilienverkäufen der Fall.

Wichtig zu wissen ist, dass das Bestellerprinzip nicht nur die Kostenfrage klärt, sondern auch Einfluss auf die Verhandlungsposition der Parteien hat. Käufer sollten sich bewusst sein, ob sie den Makler selbst beauftragen oder von einem bereits bestehenden Vertrag zwischen Verkäufer und Makler profitieren können. Dies kann erhebliche Auswirkungen auf die Gesamtkosten des Immobilienkaufs haben.

Vor- und Nachteile des Bestellerprinzips beim Hauskauf

Aspekt Pro Contra
Transparenz Klare Regelung der Kostenverteilung Verkäufer könnten Kosten versteckt in den Kaufpreis einrechnen
Kostenteilung Faire Aufteilung der Maklerkosten bei Doppelmakler-Modell Abhängigkeit davon, ob der Verkäufer seinen Anteil zahlt
Verhandlungsposition Individuelle Absprachen zwischen Käufer und Verkäufer möglich Erhöhter Aufwand bei der Vertragsgestaltung, um faire Kostenaufteilung zu sichern
Regionaler Einfluss In einigen Regionen profitieren Käufer von niedrigeren Provisionsregelungen Maklerkosten können in unterschiedlichen Regionen stark variieren
Gesamtkosten Reduzierte Kostenbelastung für eine Partei bei Doppelmakler-Modell Verkäufer könnten höhere Preise für die Immobilie ansetzen

Vorteile und Nachteile des Bestellerprinzips beim Hauskauf

Das Bestellerprinzip bringt beim Hauskauf sowohl Vorteile als auch Nachteile mit sich. Für Käufer und Verkäufer ist es wichtig, diese Aspekte zu kennen, um fundierte Entscheidungen treffen zu können. Hier ein Überblick:

  • Vorteile:
    • Transparenz: Die Kostenverteilung wird klar geregelt, was für mehr Fairness sorgt.
    • Kostenteilung: Bei der Doppelmakler-Tätigkeit werden die Maklerkosten häufig zwischen Käufer und Verkäufer aufgeteilt, was die finanzielle Belastung für beide Seiten reduziert.
    • Verhandlungsspielraum: Käufer können bei der Vertragsgestaltung mit dem Verkäufer individuelle Vereinbarungen treffen, um ihre Kosten zu minimieren.
  • Nachteile:
    • Versteckte Kosten: Es besteht die Möglichkeit, dass Verkäufer die Maklerkosten indirekt in den Kaufpreis einrechnen, was den Gesamtpreis der Immobilie erhöhen kann.
    • Abhängigkeit von der Beauftragung: Käufer haben weniger Einfluss auf die Wahl des Maklers, wenn dieser vom Verkäufer beauftragt wurde.
    • Regionale Unterschiede: In einigen Regionen können die Maklerprovisionen höher ausfallen, was die Vorteile des Bestellerprinzips abschwächen kann.

Zusammengefasst bietet das Bestellerprinzip eine faire Grundlage, erfordert jedoch ein wachsames Auge, um mögliche Nachteile zu vermeiden. Mit einem erfahrenen Partner wie Löwenherz Immobilien an Ihrer Seite können Sie sicherstellen, dass Sie die Vorteile optimal nutzen und versteckte Fallstricke umgehen.

Konkrete Beispiele für die Anwendung des Bestellerprinzips

Um das Bestellerprinzip besser zu verstehen, lohnt es sich, konkrete Beispiele aus der Praxis anzuschauen. Diese verdeutlichen, wie die Regelung im Alltag angewendet wird und welche Auswirkungen sie auf Käufer und Verkäufer haben kann.

Beispiel 1: Der Verkäufer beauftragt den Makler

Ein Hausbesitzer möchte seine Immobilie verkaufen und beauftragt einen Makler, um einen Käufer zu finden. Nach dem Bestellerprinzip zahlt der Verkäufer die Maklerprovision. Wird jedoch eine Teilung der Kosten vereinbart, trägt der Käufer maximal 50 % der Provision, vorausgesetzt, der Verkäufer hat seinen Anteil bereits beglichen. Diese Vereinbarung muss schriftlich festgehalten werden.

Beispiel 2: Der Käufer beauftragt den Makler

Ein potenzieller Käufer sucht gezielt nach einem Haus und beauftragt dafür einen Makler. In diesem Fall zahlt der Käufer die volle Maklerprovision, da er der Besteller ist. Der Verkäufer bleibt in diesem Szenario von den Maklerkosten unberührt.

Beispiel 3: Doppelmakler-Modell

Ein Makler wird sowohl vom Verkäufer als auch vom Käufer genutzt. Hierbei wird die Provision in der Regel zu gleichen Teilen aufgeteilt. Angenommen, die Gesamtprovision beträgt 3,57 % des Kaufpreises, so zahlen beide Parteien jeweils 1,785 %. Dieses Modell ist besonders häufig bei Immobilienverkäufen, da es beiden Seiten die Möglichkeit gibt, von der Expertise des Maklers zu profitieren.

Diese Beispiele zeigen, dass das Bestellerprinzip flexibel anwendbar ist und je nach Ausgangssituation unterschiedliche Kostenverteilungen ermöglicht. Mit einem professionellen Makler wie Löwenherz Immobilien an Ihrer Seite können Sie sicherstellen, dass die Regelung zu Ihrem Vorteil genutzt wird.

Bestellerprinzip: Praxisbeispiele und Tipps für Käufer

Das Bestellerprinzip kann für Käufer von Immobilien ein echter Vorteil sein – vorausgesetzt, sie wissen, wie sie es in der Praxis zu ihrem Nutzen einsetzen können. Hier sind einige Praxisbeispiele und Tipps, die Ihnen helfen, klug vorzugehen und unnötige Kosten zu vermeiden.

Praxisbeispiel: Verhandeln mit dem Verkäufer

Angenommen, Sie interessieren sich für eine Immobilie, bei der der Verkäufer den Makler beauftragt hat. Nach dem Bestellerprinzip müsste der Verkäufer die Provision zahlen. Dennoch kann es vorkommen, dass der Verkäufer versucht, einen Teil der Kosten auf Sie zu übertragen. In solchen Fällen lohnt es sich, über den Kaufpreis zu verhandeln, um die zusätzlichen Kosten auszugleichen. Tipp: Lassen Sie sich die Zahlungsvereinbarung schriftlich bestätigen, um Missverständnisse zu vermeiden.

Praxisbeispiel: Eigenständige Maklersuche

Wenn Sie selbst einen Makler beauftragen, um ein passendes Haus zu finden, tragen Sie die volle Provision. Hier ist es wichtig, die Konditionen im Vorfeld genau zu prüfen. Fragen Sie nach, ob der Makler bereits Immobilien im Portfolio hat, die Ihren Anforderungen entsprechen, um unnötige Kosten zu vermeiden. Tipp: Klären Sie die Provisionshöhe schriftlich, bevor Sie den Auftrag erteilen.

Tipps für Käufer:

  • Informieren Sie sich: Prüfen Sie, ob der Makler vom Verkäufer oder von Ihnen beauftragt wurde. Dies beeinflusst, wer die Provision zahlt.
  • Vermeiden Sie doppelte Zahlungen: Falls der Makler sowohl für den Verkäufer als auch für Sie tätig ist, achten Sie darauf, dass die Kosten fair aufgeteilt werden.
  • Verhandeln Sie geschickt: Nutzen Sie das Bestellerprinzip als Argument, um den Kaufpreis zu senken, falls der Verkäufer versucht, die Maklerkosten indirekt auf Sie abzuwälzen.
  • Nutzen Sie Experten: Ein erfahrener Immobilienmakler wie Löwenherz Immobilien kann Ihnen helfen, die Regelungen optimal zu nutzen und versteckte Kosten zu vermeiden.

Mit diesen Tipps und einem klaren Verständnis des Bestellerprinzips können Sie als Käufer sicherstellen, dass Sie finanziell nicht benachteiligt werden und die Maklerkosten fair verteilt sind.

Häufige Missverständnisse beim Bestellerprinzip

Das Bestellerprinzip sorgt zwar für mehr Klarheit bei der Verteilung der Maklerkosten, dennoch gibt es einige Missverständnisse, die immer wieder auftreten. Diese können dazu führen, dass Käufer oder Verkäufer falsche Annahmen treffen und am Ende unnötige Kosten tragen. Hier sind die häufigsten Irrtümer und wie Sie diese vermeiden können:

  • „Der Käufer zahlt immer die Maklerprovision.“

    Viele gehen davon aus, dass die Maklerkosten automatisch vom Käufer getragen werden. Das stimmt nicht. Wenn der Verkäufer den Makler beauftragt hat, ist er zunächst allein zahlungspflichtig. Nur bei einer schriftlichen Vereinbarung kann ein Teil der Kosten auf den Käufer übertragen werden.

  • „Das Bestellerprinzip gilt immer und überall.“

    Ein häufiger Irrtum ist, dass das Bestellerprinzip für alle Immobiliengeschäfte gilt. Tatsächlich findet es keine Anwendung bei Gewerbeimmobilien, Ferienwohnungen oder Bauträgerprojekten. Käufer sollten daher prüfen, ob die Regelung in ihrem Fall überhaupt greift.

  • „Der Makler kann die Kosten beliebig aufteilen.“

    Es gibt klare gesetzliche Vorgaben, wie die Maklerprovision aufgeteilt werden darf. Der Verkäufer muss seinen Anteil immer zuerst zahlen, bevor er bis zu 50 % der Kosten auf den Käufer übertragen kann. Eine willkürliche Verteilung ist nicht zulässig.

  • „Das Bestellerprinzip schützt vor hohen Kosten.“

    Obwohl das Prinzip die Kosten fairer verteilen soll, bedeutet das nicht automatisch, dass die Gesamtkosten sinken. Verkäufer können versuchen, die Maklerkosten im Kaufpreis zu verstecken, was den Eindruck erweckt, dass keine Provision anfällt. Käufer sollten hier genau hinschauen.

Um diese Missverständnisse zu vermeiden, ist es ratsam, sich frühzeitig über die Regelungen zu informieren und gegebenenfalls einen Experten wie Löwenherz Immobilien hinzuzuziehen. So stellen Sie sicher, dass Sie die Regelungen korrekt anwenden und keine unnötigen Kosten tragen.

Tipps, wie Sie das Bestellerprinzip zu Ihrem Vorteil nutzen können

Das Bestellerprinzip bietet Käufern und Verkäufern die Möglichkeit, die Maklerkosten fair zu verteilen. Doch mit ein paar cleveren Strategien können Sie diese Regelung noch besser zu Ihrem Vorteil nutzen. Hier sind einige praktische Tipps, die Ihnen helfen, das Beste aus dem Bestellerprinzip herauszuholen:

  • Prüfen Sie die Beauftragung: Bevor Sie sich auf eine Immobilie einlassen, klären Sie, wer den Makler beauftragt hat. Wenn der Verkäufer den Makler engagiert hat, können Sie darauf bestehen, dass die Provision gemäß den gesetzlichen Vorgaben aufgeteilt wird.
  • Verhandeln Sie geschickt: Nutzen Sie das Bestellerprinzip als Argument, um den Kaufpreis zu senken. Wenn der Verkäufer versucht, die Maklerkosten indirekt auf Sie abzuwälzen, können Sie dies in die Preisverhandlungen einfließen lassen.
  • Vermeiden Sie unnötige Maklerkosten: Falls Sie selbst einen Makler beauftragen, stellen Sie sicher, dass dieser Ihnen einen echten Mehrwert bietet. Fragen Sie nach konkreten Angeboten und prüfen Sie, ob die Maklerprovision in einem angemessenen Verhältnis zur Leistung steht.
  • Schriftliche Vereinbarungen einfordern: Bestehen Sie darauf, dass alle Absprachen zur Kostenaufteilung schriftlich festgehalten werden. So vermeiden Sie Missverständnisse und haben im Streitfall eine klare Grundlage.
  • Nutzen Sie regionale Expertise: Arbeiten Sie mit einem Makler zusammen, der die lokalen Gegebenheiten kennt. Ein erfahrener Partner wie Löwenherz Immobilien kann Ihnen helfen, das Bestellerprinzip optimal zu nutzen und die besten Konditionen auszuhandeln.

Mit diesen Tipps können Sie sicherstellen, dass Sie beim Immobilienkauf oder -verkauf finanziell nicht benachteiligt werden. Das Bestellerprinzip ist eine wertvolle Regelung, die Ihnen bei geschickter Anwendung bares Geld sparen kann.

Warum Löwenherz Immobilien Ihr kompetenter Partner bei der Maklervermittlung ist

Die Wahl des richtigen Maklers ist entscheidend, um das Bestellerprinzip zu Ihrem Vorteil zu nutzen. Hier kommt Löwenherz Immobilien ins Spiel – Ihr verlässlicher Partner bei allen Fragen rund um den Immobilienkauf und -verkauf. Mit umfassender Erfahrung und regionaler Expertise bietet Löwenherz Immobilien Ihnen maßgeschneiderte Lösungen, die genau auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt sind.

Warum Löwenherz Immobilien?

  • Regionale Marktkenntnis: Löwenherz Immobilien kennt die lokalen Gegebenheiten und weiß genau, wie Immobilien in Ihrer Region bewertet und vermittelt werden. Das bedeutet für Sie: realistische Preise und optimale Beratung.
  • Transparente Kostenstruktur: Bei Löwenherz Immobilien wird großen Wert auf Klarheit gelegt. Sie erhalten eine transparente Aufschlüsselung der Maklerkosten, sodass Sie genau wissen, wofür Sie zahlen.
  • Unterstützung bei der Vertragsgestaltung: Die Experten von Löwenherz Immobilien helfen Ihnen, faire und rechtssichere Vereinbarungen zu treffen, insbesondere bei der Aufteilung der Maklerprovision gemäß dem Bestellerprinzip.
  • Individuelle Beratung: Ob Käufer oder Verkäufer – Löwenherz Immobilien nimmt sich die Zeit, Ihre persönlichen Ziele zu verstehen und eine Strategie zu entwickeln, die perfekt zu Ihnen passt.
  • Verlässliche Kommunikation: Sie werden während des gesamten Prozesses stets auf dem Laufenden gehalten, sodass keine Fragen offenbleiben.

Mit Löwenherz Immobilien an Ihrer Seite profitieren Sie nicht nur von einer professionellen Maklervermittlung, sondern auch von einem Partner, der Ihre Interessen in den Mittelpunkt stellt. Vertrauen Sie auf die Expertise von Löwenherz Immobilien und machen Sie den nächsten Schritt in Richtung Ihres Traumhauses – fair, transparent und unkompliziert.


FAQ zum Bestellerprinzip beim Hauskauf

Was ist das Bestellerprinzip?

Das Bestellerprinzip ist eine gesetzliche Regelung, die besagt, dass die Person, die den Makler beauftragt, auch für dessen Provision aufkommen muss. Ziel ist eine faire und transparente Kostenverteilung.

Wer zahlt die Maklerprovision beim Hauskauf?

Beim Hauskauf wird die Maklerprovision üblicherweise zwischen Käufer und Verkäufer aufgeteilt, sofern der Makler von beiden Parteien genutzt wird. Beauftragt nur eine Person den Makler, trägt diese die vollen Kosten.

Was passiert, wenn der Verkäufer den Makler beauftragt?

Wenn der Verkäufer den Makler beauftragt, zahlt er gemäß Bestellerprinzip die Provision. Eine Teilung der Kosten zwischen Verkäufer und Käufer ist möglich, aber nur, wenn diese schriftlich vereinbart und der Verkäufer seinen Anteil zuerst gezahlt hat.

Gilt das Bestellerprinzip für Gewerbeimmobilien?

Nein, das Bestellerprinzip gilt nicht für Gewerbeimmobilien, Ferienwohnungen oder Bauträgerprojekte. Es ist auf den Kauf und Verkauf von privaten Immobilien sowie auf die Vermietung von Wohnraum beschränkt.

Wie kann ich das Bestellerprinzip zu meinem Vorteil nutzen?

Prüfen Sie vorab, wer den Makler beauftragt hat, und verhandeln Sie eine faire Kostenaufteilung. Lassen Sie alle Absprachen schriftlich festhalten und nutzen Sie die Expertise von Löwenherz Immobilien, um Ihre Interessen bestmöglich durchzusetzen.

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Zusammenfassung des Artikels

Das Bestellerprinzip regelt, dass die Partei, die den Makler beauftragt, auch dessen Provision zahlt und sorgt so für mehr Transparenz bei der Kostenverteilung. Käufer profitieren von fairer Kostenteilung im Doppelmakler-Modell, sollten jedoch versteckte Kosten oder regionale Unterschiede beachten – Löwenherz Immobilien berät Sie gerne!

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Nützliche Tipps zum Thema:

  1. Informieren Sie sich im Voraus, wer den Makler beauftragt hat. Dies beeinflusst maßgeblich, wer die Maklerprovision zahlt und wie diese aufgeteilt wird. Klären Sie diese Frage möglichst frühzeitig.
  2. Verhandeln Sie geschickt: Nutzen Sie das Bestellerprinzip als Argument, um den Kaufpreis zu senken, falls der Verkäufer versucht, die Maklerkosten indirekt auf Sie abzuwälzen.
  3. Bestehen Sie auf schriftliche Vereinbarungen zur Kostenaufteilung. So vermeiden Sie Missverständnisse und haben eine rechtlich bindende Grundlage im Falle von Streitigkeiten.
  4. Erwägen Sie die Zusammenarbeit mit einem Experten wie Löwenherz Immobilien. Als Ihr Immobilienexperte in der Region hilft Ihnen Löwenherz Immobilien, das Bestellerprinzip optimal zu nutzen und versteckte Kosten zu vermeiden.
  5. Nutzen Sie regionale Expertise: Arbeiten Sie mit einem Makler zusammen, der den lokalen Markt kennt. Dies kann Ihnen helfen, realistische Preise zu verhandeln und die Maklerkosten transparent und fair zu gestalten.