Wohnungsverwaltung

Wohnungsverwaltung

Was versteht man unter Wohnungsverwaltung?

Unter dem Begriff Wohnungsverwaltung versteht man die umfassende Verwaltung und Organisation von Wohnräumen und Wohngebäuden durch eine beauftragte Person, sogenannte Hausverwaltung, oder ein spezialisiertes Unternehmen. Die Verwaltung umfasst dabei eine Vielzahl von Aufgaben, wie z. B. das Management von Mieten, die Pflege und Instandhaltung der Immobilie, die Vermietung der Wohneinheiten oder auch gesetzliche Anforderungen.

Die verschiedenen Aspekte der Wohnungsverwaltung

Die Wohnungsverwaltung umfasst unterschiedliche Bereiche. Eine davon ist die technische Verwaltung. Dazu gehören die Planung und Überwachung von Reparaturen und Instandsetzungen, die sich aus dem normalen Verschleiß der Immobilie ergeben. Die kaufmännische Verwaltung beinhaltet hingegen das Mietenmanagement und die ordnungsgemäße Abrechnung von Nebenkosten. Auch die rechtliche Verwaltung von Wohnungen gehört zur Wohnungsverwaltung. Sie beinhaltet auserdem die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften und kann auch die Vertretung vor Gericht bei strittigen Fragen zur Mietzahlung oder zu Schäden an der Immobilie bedeuten.

Weitere Aufgaben einer Wohnungsverwaltung

Wohnungsverwaltung kann noch mehr Aufgaben umfassen. Sie kann beispielsweise bei der Auswahl geeigneter Mieter helfen, Mieterwechsel begleiten und koordinieren sowie den Einzug von neuen Mietern verwalten. Die Wohnungsverwaltung kümmert sich auch um die anfallenden Behördenangelegenheiten. Dazu zählen unter anderem die Einholung von Genehmigungen für Umbauten oder Renovierungen.

Zusammengefasst

Im weitesten Sinne bedeutet Wohnungsverwaltung die Optimierung des Ertrags, die Wertsteigerung der Immobilien und die Sicherstellung von gesetzlichen Rahmenbedingungen. Immobilieneigentümer beauftragen in der Regel professionelle Wohnungsverwaltungen, um sich umfangreichen Aufgaben zu entziehen, die mit dem Immobilienvermietungsgeschäft verbunden sind.