Umlagefähige Kosten
Umlagefähige Kosten
Was sind umlagefähige Kosten?
Umlagefähige Kosten sind jene Ausgaben, die in Bezug auf eine Immobilie anfallen und laut Mietrecht auf den Mieter umgelegt werden können. Diese Kosten treten üblicherweise im Rahmen der Bewirtschaftung und Instandhaltung eines Mietobjektes auf.
Umlagefähige Kosten: Eine Definition
Wichtig ist, dass nicht alle Kosten, die ein Vermieter hat, als umlagefähige Kosten auf den Mieter übertragen werden können. Es handelt sich dabei um spezifische Ausgaben, die das Mietobjekt betreffen. Diese regelt die Betriebskostenverordnung (BetrKV).
Welche Kosten können umgelegt werden?
Unter die umlagefähigen Kosten fallen zum Beispiel die Kosten für Heizung und Warmwasser, Grundsteuer, Versicherungen, Aufzug, Straßenreinigung, Müllabfuhr, Hausreinigung, Beleuchtung, Gartenpflege, Hausmeister und Verwaltung.
Wie funktioniert die Umlage?
Die genaue Umlage der Kosten regelt der Mietvertrag. Der Vermieter rechnet gewöhnlich einmal jährlich ab. In dieser Betriebskostenabrechnung listet er alle umlagefähigen Kosten auf. Die Kosten teilt er dann entsprechend der vereinbarten Umlageschlüssel auf die Mieter auf.
Punkte zur Beachtung für Mieter
Es ist wichtig, dass Mieter wissen: Sie müssen nur die umlagefähigen Kosten tragen, die im Mietvertrag aufgeführt sind. Zudem muss die Abrechnung eindeutig und nachvollziehbar sein. Bei Unklarheiten sollten Mieter nicht zögern, ihren Vermieter um Aufklärung zu bitten.