Sonderumlage

Sonderumlage

Was ist eine Sonderumlage?

Wenn Sie Teil einer Eigentümergemeinschaft sind, haben Sie bestimmt schon einmal den Begriff Sonderumlage gehört. Aber was bedeutet das genau? Eine Sonderumlage ist eine spezielle Art der Belastung, die auf Sie als Eigentümer zukommen kann. Diese ist in der Regel nicht im jährlichen Wirtschaftsplan enthalten. Sie fällt stattdessen an, wenn unerwartete oder ungeplante Kosten entstehen.

Wann wird eine Sonderumlage erhoben?

Eine Sonderumlage wird erhoben, wenn das Geld aus der Rücklage der Eigentümergemeinschaft nicht ausreicht. Das kann zum Beispiel bei einem plötzlichen Rohrschaden der Fall sein. Aber auch für geplante, aber teure Investitionen, wie ein neues Dach oder eine neue Heizungsanlage, können Sonderumlagen erhoben werden, wenn die Rücklagen dafür nicht ausreichen.

Wie wird eine Sonderumlage verteilt?

Die Sonderumlage wird gemäß den Miteigentumsanteilen unter den Eigentümern aufgeteilt. Dabei wird in der Regel der Anteil an der Immobilie zugrunde gelegt, den jeder Eigentümer hält. Je mehr Sie also von einer Immobilie besitzen, desto höher dürfte Ihre Sonderumlage ausfallen.

Was passiert, wenn eine Sonderumlage nicht gezahlt wird?

Wer seinen Anteil der Sonderumlage nicht zahlt, kann Probleme bekommen. Eine Nichtzahlung gilt als Verstoß gegen die Pflichten einer Eigentümergemeinschaft und kann ernste Konsequenzen haben. Das kann bis hin zur Zwangsversteigerung der betreffenden Immobilie führen.

Fazit

Eine Sonderumlage ist für die Immobilieneigentümer in der Regel eine unerfreuliche Überraschung. Es handelt sich dabei um eine zusätzliche finanzielle Belastung, die nicht im Wirtschaftsplan enthalten ist. Daher sollten Sie immer sicherstellen, dass genügend Geld für unerwartete Ausgaben zur Verfügung steht, um diese Belastung möglichst zu vermeiden.