Ortsübliche Vergleichsmiete

Ortsübliche Vergleichsmiete

Was ist die Ortsübliche Vergleichsmiete?

Die ortsübliche Vergleichsmiete ist ein rechtlicher Begriff, den man im Mietrecht antrifft. Sie spielt eine entscheidende Rolle bei der Festsetzung von Mieten und Mietpreiserhöhungen. Sie bezeichnet den Durchschnitt der Mietpreise, die in den letzten vier Jahren für vergleichbare Wohnungen in derselben Lage gezahlt wurden. Ihre Bestimmung erfolgt unter Berücksichtigung verschiedener Aspekte wie Größe, Ausstattung, Baujahr und Zustand der Wohnung.

Warum ist die Ortsübliche Vergleichsmiete wichtig?

Die Ortsübliche Vergleichsmiete bietet einen Richtwert für Mieter und Vermieter. Sie hilft dabei, den fairen Mietpreis für eine Wohnung zu ermitteln und ist Grundlage für die Bemessung von Mietpreiserhöhungen. Sie dient somit dem Schutz der Mieter vor überhöhten Mieten und dem Vermieter zur Sicherstellung einer angemessenen Mieteinnahme.

Wie wird die Ortsübliche Vergleichsmiete ermittelt?

Für die Ermittlung der Ortsüblichen Vergleichsmiete wird in der Regel ein Mietspiegel herangezogen. Dieser gibt einen Überblick über die örtlich üblichen Mieten für verschiedene Wohnungsarten und -größen. In Städten oder Gemeinden ohne Mietspiegel kann die Ortsübliche Vergleichsmiete auch durch Mietdatenbanken, Gutachten von Sachverständigen oder Mietpreislisten ermittelt werden.

Die Rolle der Ortsüblichen Vergleichsmiete bei Mietpreiserhöhungen

Möchte ein Vermieter die Miete erhöhen, so muss er sich an der Ortsüblichen Vergleichsmiete orientieren. Das Gesetz sieht hierbei eine Kappungsgrenze vor, welche besagt, dass die Miete innerhalb von drei Jahren um nicht mehr als 20% erhöht werden darf. Die neue Miete muss zudem noch innerhalb der Ortsüblichen Vergleichsmiete liegen.