Grundschuldübertragung
Grundschuldübertragung
Grundschuldübertragung: Was bedeutet das?
Die Grundschuldübertragung ist ein Begriff aus dem Immobilienrecht. Sie beschreibt den Prozess, bei dem eine bestehende Grundschuld von einem Grundstück auf ein anderes übertragen wird. Dabei bleibt die Grundschuld selbst unverändert, verändert wird lediglich das Grundstück, auf dem sie lastet.
Wann findet eine Grundschuldübertragung statt?
Eine Grundschuldübertragung kommt zum Einsatz, wenn zum Beispiel ein Grundstückseigentümer sein Grundstück verkaufen will, aber noch eine Grundschuld darauf lastet. In diesem Fall kann die Grundschuld mittels der Übertragung auf ein anderes Grundstück des Verkäufers verschoben werden.
Wie läuft eine Grundschuldübertragung ab?
Die Grundschuldübertragung selbst kann nur von einem Notar durchgeführt werden. Sie erfolgt in mehreren Schritten: Zunächst wird das Vorhaben in einer Urkunde festgehalten. Diese wird anschließend beim Grundbuchamt eingereicht. Dort wird geprüft, ob die Übertragung durchführbar ist, beispielsweise ob das neue Grundstück nicht bereits mit anderen Lasten belegt ist. Ist alles in Ordnung, wird die Übertragung im Grundbuch eingetragen.
Welche Kosten fallen bei einer Grundschuldübertragung an?
Da die Grundschuldübertragung notariell beurkundet werden muss, fallen dafür Notarkosten an. Zusätzlich entstehen Gebühren für die Eintragung im Grundbuch. Die genaue Höhe der Kosten hängt vom jeweiligen Bundesland und dem Wert der Grundschuld ab.
Fazit zur Grundschuldübertragung
Die Grundschuldübertragung ist ein wichtiges Instrument bei Immobiliengeschäften. Sie bietet die Möglichkeit, eine bestehende Grundschuld auf ein anderes Grundstück zu verschieben. Dadurch kann der Verkauf von belasteten Grundstücken erleichtert werden. Die Übertragung muss notariell beurkundet und beim Grundbuchamt eingetragen werden.