Grundschuld
Grundschuld
Die Grundschuld ist ein Schlüsselbegriff im Bereich Immobilien, insbesondere für Immobilieneigentümer und Kreditnehmer. Doch was genau bedeutet sie und wie funktioniert sie? Lassen Sie uns diese Fragen klären.
Definition der Grundschuld
Die Grundschuld bezeichnet ein dingliches, in das Grundbuch eingetragenes Recht. Sie sichert dem Gläubiger eine bestimmte Geldsumme zu, unabhängig davon, wer der aktuelle Eigentümer des Grundstücks ist. Im Wesentlichen dient die Grundschuld als Sicherheit für einen Kredit.
Funktion der Grundschuld
Die Grundschuld dient als Absicherung für den Kreditgeber, sollte der Kreditnehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen. Im Falle einer Zahlungsunfähigkeit kann der Kreditgeber das Grundstück versteigern, um die offene Geldforderung zu begleichen. Im Unterschied zur Hypothek ist die Grundschuld nicht an eine bestimmte Forderung gebunden und kann daher an Dritte abgetreten oder verpfändet werden.
Arten der Grundschuld
Es gibt zwei Arten der Grundschuld: die Briefgrundschuld und die Buchgrundschuld. Bei der Briefgrundschuld erfolgt die Übertragung über einen sogenannten "Grundschuldbrief", während bei der Buchgrundschuld keine Urkunde ausgestellt wird und die Grundschuld im Grundbuch eingetragen ist.
Eintragung und Löschung der Grundschuld
Die Eintragung der Grundschuld erfolgt im Grundbuch und benötigt die Zustimmung des Eigentümers. Nach der Tilgung der gesicherten Forderung bleibt die Grundschuld bestehen und kann für künftige Kreditsicherungen genutzt werden. Die Löschung erfolgt auf Antrag und ist mit Kosten verbunden.