Erhaltungsaufwand

Erhaltungsaufwand

Was ist Erhaltungsaufwand bei Immobilien?

Als Erhaltungsaufwand bezeichnen wir alle Kosten, die ein Immobilienbesitzer aufbringen muss, um den Erhalt und Betrieb seiner Immobilie zu gewährleisten. Dazu zählen Reparaturen, Instandhaltungen und Modernisierungen, die nötig sind, um das Gebäude in seiner ursprünglichen Beschaffenheit und Funktionalität zu erhalten.

Erhaltungsaufwand versus Herstellungsaufwand

Es ist wichtig, den Erhaltungsaufwand vom sogenannten Herstellungsaufwand zu unterscheiden. Der Herstellungsaufwand bezieht sich auf Maßnahmen, die den Wert der Immobilie steigern oder ihren Nutzungsumfang erweitern. Im Gegensatz dazu dient der Erhaltungsaufwand ausschließlich dazu, den ursprünglichen Zustand der Immobilie zu erhalten. Berücksichtigt werden hierbei also Ausgaben, die lediglich dem Erhalt und der Pflege der Immobilie dienen, nicht aber ihrer Aufwertung oder Erweiterung.

Wie wird der Erhaltungsaufwand steuerlich behandelt?

Ein wichtiger Aspekt des Erhaltungsaufwands ist seine steuerliche Behandlung. Diese Kosten können als Werbungskosten von der Steuer abgesetzt werden. Man spricht hier von sogenannten sofort abziehbaren Werbungskosten. Bei Vermietung oder Verpachtung der Immobilie mindert der Erhaltungsaufwand den zu versteuernden Gewinn. Bei Eigennutzung der Immobilie kann der Erhaltungsaufwand jedoch nicht steuerlich geltend gemacht werden.

Fazit

Der Erhaltungsaufwand ist ein wichtiger Aspekt der Immobilienwirtschaft. Er beeinflusst sowohl den tatsächlichen Wert einer Immobilie, als auch die steuerliche Bilanz des Eigentümers. Daher ist es entscheidend, diesen korrekt zu berechnen und in den laufenden Kostenplan einer Immobilie zu berücksichtigen.